Die Pokémon Company verteidigte ihr geistiges Eigentum erfolgreich in einem bedeutenden Rechtssieg gegen chinesische Unternehmen, denen vorgeworfen wurde, Pokémon-Charaktere und -Gameplay offensichtlich kopiert zu haben. Das Mittlere Volksgericht Shenzhen sprach dem Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 15 Millionen US-Dollar zu, ein erheblicher Teil der ursprünglich geforderten 72,5 Millionen US-Dollar. Dies folgt auf eine im Dezember 2021 eingereichte Klage gegen das 2015 veröffentlichte Mobil-Rollenspiel „Pokémon Monster Reissue“ wegen seiner auffälligen Ähnlichkeiten mit dem Pokémon-Franchise.
Das Spiel enthielt Charaktere, die Pikachu und Ash Ketchum sehr ähnelten, und spiegelte die Kernmechanik des rundenbasierten Kampfes und des Sammelns von Kreaturen wider. Die Pokémon Company räumte zwar die Existenz anderer Spiele zum Fangen von Monstern ein, argumentierte jedoch, dass „Pokémon Monster Reissue“ über die Inspiration hinausging und ein reines Plagiat darstellte. Zu den Beweisen gehörten das Symbol des Spiels, das das Pikachu-Artwork von Pokémon Gelb widerspiegelte, sowie Werbung mit erkennbaren Charakteren wie Ash Ketchum, Pikachu, Oshawott und Tepig. Gameplay-Aufnahmen zeigten außerdem Charaktere wie Rosa aus Pokémon Schwarz und Weiß 2 und Glumanda.
Im September 2022 wurde bekannt, dass die Klage zunächst auf eine Unterlassungsanordnung und eine öffentliche Entschuldigung neben Schadensersatz gerichtet war. Während das endgültige Urteil niedriger ausfiel als die ursprüngliche Forderung, unterstreicht der Schiedsspruch in Höhe von 15 Millionen US-Dollar die rechtlichen Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung. Berichten zufolge haben drei der sechs verklagten Unternehmen Berufung eingelegt.
The Pokémon Company bekräftigte sein Engagement für den Schutz seines geistigen Eigentums und stellt sicher, dass Fans auf der ganzen Welt Pokémon-Inhalte ohne Bedenken wegen Urheberrechtsverletzung genießen können. Der frühere Chief Legal Officer Don McGowan erläuterte die Herangehensweise des Unternehmens an Fanprojekte und erklärte, dass rechtliche Schritte im Allgemeinen nur dann eingeleitet werden, wenn Projekte erheblichen Anklang finden, oft nachdem die Finanzierung über Plattformen wie Kickstarter sichergestellt wurde. Er betonte, dass das Unternehmen Klagen gegen Fans lieber vermeidet und in erster Linie auf Projekte reagiert, die erhebliche Medienaufmerksamkeit erlangen oder persönlich entdeckt werden.
Allerdings ist das Unternehmen in der Vergangenheit gegen kleinere Fanprojekte vorgegangen, darunter Erstellungstools, Spiele (wie Pokémon Uranium) und virale Videos mit von Fans erstellten Pokémon-Inhalten. Dieser Fall verdeutlicht das Gleichgewicht, das The Pokémon Company zwischen dem Schutz seines geistigen Eigentums und der Förderung der Kreativität der Fans wahren möchte.